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   LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95   

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https://dejure.org/1998,12926
LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95 (https://dejure.org/1998,12926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.08.1998 - L 4 V 940/95 (https://dejure.org/1998,12926)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. August 1998 - L 4 V 940/95 (https://dejure.org/1998,12926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 Buchst a BVG
    Besatzungspersonenschaden - US-amerikanische Streitkräfte - Anspruchsgrundlage - Stichtagsregelung - Ausschlußregelung - sowjetische Besatzungszone

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Besatzungspersonenschaden - US-amerikanische Streitkräfte - Anspruchsgrundlage - Stichtagsregelung - Ausschlußregelung - sowjetische Besatzungszone)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.07.1955 - 10 RV 160/54
    Auszug aus LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95
    Nach dem 5. Mai 1955, 12.00 Uhr mittags, hat es sich bei den Angehörigen der US-amerikanischen Streitkräfte nicht mehr um solche einer Besatzungsmacht im völkerrechtlichen Sinne gehandelt (Fortführung der Entscheidung des BSG vom 7. Juli 1955 - 10 RV 160/54).

    Konsequenterweise nimmt das Bundessozialgericht an, daß der 1. August 1945 der Stichtag im Sinne des § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland ist, von dem ab Leistungen nach anderen Vorschriften gewährt werden konnten (BSG, a.a.O., S. 68 und BSG vom 7.7.1955 - Az.: 10 RV 160/54, BSGE 1, 98, 101).

    Hiermit wird zugleich auch deutlich, daß der Gesetzgeber wegen der Ungewissen Entwicklung der Rechtslage in der DDR des Jahres 1950 keinen konkreten Stichtag in den § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG aufnehmen konnte (S. auch BSG v. 7.7.1955, a.a.O., 102).

  • BSG, 26.10.1956 - 8 RV 321/54
    Auszug aus LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95
    Dementsprechend sind Entschädigungsleistungen nach dem BVG für Schäden, die durch Angehörige der Besatzungsmächte oder durch Verkehrsmittel der Besatzungsmächte verursacht worden sind, nach dem 31. Juli 1945 nur noch nach § 89 Abs. 1 BVG (Weitergewährung bereits bindend bewilligter Leistungen) zu erbringen (Fortführung der Entscheidung des BSG vom 26. Oktober 1956 - 8 RV 321/54).

    Für den Zeitraum, in dem seit Kriegsende die Besatzungsmächte sich weigerten, eine zivilrechtliche Entschädigung vorzunehmen, werden die Schäden durch § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG zu nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge erklärt (vgl. BSG vom 18.06.96 - Az.: 9 RV 24/94, SozR 3-3100 § 5 BVG; BSG vom 26.10.1956 - Az.:8 RV 321/54, BSGE 1, 65, 68).

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 24/94

    Entschädigung der durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht verursachten

    Auszug aus LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95
    Für den Zeitraum, in dem seit Kriegsende die Besatzungsmächte sich weigerten, eine zivilrechtliche Entschädigung vorzunehmen, werden die Schäden durch § 5 Abs. 2 Buchstabe a BVG zu nachträglichen Auswirkungen kriegerischer Vorgänge erklärt (vgl. BSG vom 18.06.96 - Az.: 9 RV 24/94, SozR 3-3100 § 5 BVG; BSG vom 26.10.1956 - Az.:8 RV 321/54, BSGE 1, 65, 68).
  • OLG Braunschweig, 30.11.1987 - 3 U 115/87
    Auszug aus LSG Hessen, 04.08.1998 - L 4 V 940/95
    Auch in den weiteren Jahren blieb der Kläger vor den Gerichten der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Weitergewährung der Unfallrente erfolglos (Urteile des Sozialgerichts Gießen vom 11. Oktober 1973 und 14. Februar 1980 sowie des Landessozialgerichts vom 5. Februar 1975, 1. April 1981 und 18. März 1992 - L 3 U 1069/73, L 3 U 442/80 und L 3 U 115/87 -, bestätigt durch Beschluß des Bundessozialgerichts vom 5. August 1992 - 2 BU 94/92).
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